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Kosten

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Die Kosten für öffentlich rechtliche Vermessungsleistungen, wie Grenz- und Gebäudeeinmesungen, Amtliche Lagepläne sowie die Einmessungsbescheinigung nach BbgBO, werden nach einheitlichen Gebührensätzen abgerechnet.
Die Einzelheiten hierzu sind in der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg - VermGebO festgelegt.

Kosten für freiberufliche Tätigkeiten, die nicht in der Gebührenordnung geregelt sind, wie zum Beispiel die Gebäudeabsteckung, werden nach Aufwand berechnet.

Wir erstellen Ihnen gern eine individuelle Kostenschätzung für alle notwendigen Vermessungsarbeiten. Rufen Sie uns an oder senden uns eine E-Mail.
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